Caernarfon
Caernarfon

Allgemeine Reisebedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Wege (Internet, E-Mail) erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Boundless zustande. Boundless bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).

1.2 Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die in der Anmeldung mit aufgeführt sind und für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von Boundless vor, an das Boundless für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten, z. B. Leistung der Anzahlung, annimmt.

1.4 Boundless weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

1.5 Die Reiseunterlagen werden ca. 2 Wochen vor Reisebeginn versandt. Der Kunde hat Boundless unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugtickets) nicht innerhalb dieses Zeitraums erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der personenbezogenen Daten des Kunden (etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten.

2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reisebestätigung / Rechnung zur Zahlung fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen. Die Restzahlung auf den Reisepreis wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung mehrere Tage dauern kann. Die Fälligkeiten für die An- und Restzahlung sowie die Kontoverbindung von Boundless findet der Kunde auf der Reisebestätigung.
2.2 Entschädigungen für Umbuchungen, Stornierungen sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig und zu zahlen.

3. Leistungen
3.1 Umfang und Art der von Boundless vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Boundless in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. aus der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.

3.2 Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Boundless ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Boundless behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Boundless den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Boundless zur Preissenkung nach Ziff. 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Boundless führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Boundless zu erstatten. Boundless darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Boundless behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 3 Stunden, erforderliche und adäquate Routenänderungen, Person des/r Reiseleiter/s/in). Boundless hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Boundless sie nicht einseitig vornehmen. Boundless kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Boundless bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Boundless die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann Boundless dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Boundless bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 Boundless kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Boundless den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von Boundless nach Ziff. 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach Ziff. 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Boundless infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Boundless unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Boundless. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform
(z. B. per E-Mail) zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Boundless eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Boundless die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Boundless und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt    
20 % des Reisepreises


ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt
40 % des Reisepreises


ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
60 % des Reisepreises


ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt
90 % des Reisepreises.


Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie, besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet Boundless bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von bis zu 30 Euro pro Umbuchungsvorgang. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen gemäß Ziff. 5.2 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

5.4 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Boundless nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Boundless kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Boundless darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Boundless ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er ausschließlich selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Boundless kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er diese in der vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. in der Reiseausschreibung) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung des Reisenden von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung beide Angaben nochmals getätigt hat. Boundless kann den Rücktritt aus diesem Grund bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden erklären.

7.2 Boundless behält sich vor, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Boundless aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist.

7.3 Tritt der Veranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

7.4 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Boundless die Durchführung der Reise nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Boundless ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Boundless den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Abmahnungen oder Kündigungen können durch den Reiseleiter ausgesprochen werden.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Versicherungen
8.1 Boundless informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde sollte sich über den über die hier genannten Gesundheitsvorschriften hinausgehenden Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8.2 Boundless haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.

8.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

8.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Boundless hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

8.5 Boundless empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist. Boundless kann Reiseversicherungen vermitteln.

9. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

10. Obliegenheiten des Kunden und Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern Boundless infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Boundless kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Boundless kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann er die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat er Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Boundless innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Boundless verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Boundless hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.4 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Boundless ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

12. Körperliche Anforderungen
Ist ein Kunde den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Abenteuerreise, Wanderung usw. nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Der Kunde sollte ggf. vor der Reise ärztlichen Rat dazu einholen, ob seine körperliche Konstitution den Anforderungen der Reise entspricht, insbesondere er die Anforderungen der betreffenden Wanderung erfüllt.

13. Datenschutz und Widerspruchsrechte des Kunden
13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Boundless den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter mail@boundless-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Boundless unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

13.2 Mit einer Nachricht an mail@boundless-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, deutsches Recht
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Boundless findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.3 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentliches Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

15. Hinweise auf Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Boundless nimmt nicht an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.



Reiseveranstalter:


Boundless
Langhansstraße 97
13086 Berlin

Inhaber: Johann-Marcus Paris

Tel.: +49 (0)30 - 53 21 05 65
Fax: auf Anfrage

Email: mail@boundless-reisen.de
Webseite: www.boundless-reisen.de

USt-IdNr: DE220462029

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

RV-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Weltweit.

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Boundless vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.



Druckversion